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Rechtsstellung von Geflüchteten – Seminarreihe

5. November 2022    
10:00 - 13:30

Buchungen

Buchungen geschlossen
Interkulturelles Haus
Geßlerstr. 11, Berlin, Berlin, 10829

WORKSHOP

Jedes Jahr ändern sich Gesetze, die Geflüchtete tangieren. Manche mehr, wie das Migrationspaket aus 2019, manche weniger. Deshalb besteht ein massiver Informationsbedarf. In unserem vierteiligen Seminar (05.11., 12.11., 19.11. und 03.12.) werden wir die wichtigsten Fragen zu Rechten und Pflichten Geflüchteter behandeln.

Als Referenten konnten wir Christian Lüder von BERLIN HILFT gewinnen. Die Workshops finden auf Deutsch statt. Da die Anmeldung auf 15 Teilnehmende begrenzt ist. empfehlen wir dir dich schnell anzumelden. Die Termine bauen aufeinander auf, daher macht eine Teilnahme am Seminar am meisten Sinn, wenn Du an allen vier Terminen dabei sein kannst. Solltest Du nur an gewissen Terminen teilnehmen können oder wollen, dann registriere Dich trotzdem gerne auf dieser Seite und melde dich zusätzlich per Mail bei Elena (elena.mante@bevos.org), mit einer kurzen Info, bei welchen Terminen Du planst dabei zu sein.

1. Europäisches & Deutsches Asylsystem (05.11.22)
Die Genfer Flüchtlingskonvention und das Flüchtlingsschutzrecht der EU bilden in weiten Teilen die Grundlage für die deutsche Asylgesetzgebung. Auch die Situation an den europäischen Außengrenzen ist ein Thema. Neben der Darstellung dieser Grundlagen beschäftigen wir uns mit dem Ablauf des deutschen Asylverfahrens bis zu einer Asylentscheidung und deren unmittelbarer Ergebnisse und Folgen. Welche Schutzstatus gibt es? Wie geht man mit einer Ablehnung des Antrages um?

2. Rechte, Pflichten & Leistungen nach Anerkennung und Ablehnung (12.11.22)
Menschen im Asylverfahren haben Anspruch auf eine Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und ebenso auf Teilhabe. Die Höhe der Leistungen hängt an der Dauer des Aufenthaltes, aber auch an rechtlichen Fragen oder der Art der Unterbringung. Ebenso wichtig ist, wann ein Mensch arbeiten darf oder wann es sogar gesetzlich verboten ist. Wann kann man Sprachkurse besuchen? Wann gehen Kinder zur Schule oder in die Kita? Wann und wie kann man in eine Wohnung umziehen?

3. Bleibeperspektiven nach abgelehntem Asylantrag (19.11.22)
Welche Möglichkeiten gibt es nach einem abgelehnten Asylantrag dennoch eine Bleibeperspektive zu entwickeln? Welche Wege gibt es zu einer Aufenthaltserlaubnis? Was ist ein „Spurwechsel“ und gibt es ihn? Was ist zukünftig von der Ampel-Koalition geplant und wie weit ist es schon umgesetzt?

4. Ukraine – Überblick über Schutz und Leistungen (03.12.22)
Geflüchtete aus der Ukraine werden in Deutschland ohne ein Asylverfahren aufgenommen. Das gesamte Verfahren ist also anders. Wir beleuchten die Hintergründe und Besonderheiten, die konkreten Abläufe und die leistungsrechtliche Situation, sowohl für ukrainische Staatsangehörige wie auch für Drittstaatler*innen.

Christian Lüder hat nach seiner Ausbildung und Tätigkeit bei einer deutschen Großbank und langjähriger CEO Tätigkeit und Selbständigkeit im Immobilien-Management 2015 BERLINER HILFT im Bereich Flucht und Migration mitbegründet. Neben der Lobbytätigkeit für Menschen ist insbesondere der Wissenstransfer zu Zivilgesellschaft und Organisationen durch Fachartikel und Schulungen zu diesen Themen wesentlicher Schwerpunkt.

BEVOS Koordinatorin: Elena Mante (elena.mante@bevos.org; +49 157 35294744)

Rechtsstellung von Geflüchteten - Seminarreihe

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